BAföG im Fernstudium: Wer es bekommt und was Eltern wissen müssen

Kurz gesagt: BAföG gibt es auch im Fernstudium, aber nur, wenn du an einer staatlich anerkannten Hochschule in Vollzeit studierst. In Teilzeit gibt es kein BAföG. Wer Kinder unter 14 im eigenen Haushalt hat, bekommt zusätzlich 160 € pro Kind und Monat.

Viele denken, BAföG gibt es nur für junge Präsenzstudierende. Das stimmt so nicht. Hier sind die wichtigsten Regeln für das Fernstudium, besonders für Studierende mit Kindern.

Die wichtigsten Voraussetzungen

VoraussetzungWas das bedeutet
Staatlich anerkannte Hochschulez. B. die FernUni Hagen
VollzeitstudiumDas Studium muss die Arbeitskraft im Allgemeinen voll in Anspruch nehmen (§ 2 Abs. 5 BAföG). Teilzeit wird nicht gefördert.
ErststudiumEin Master wird gefördert, wenn er auf den Bachelor aufbaut.
Altersgrenzegrundsätzlich 45 Jahre bei Beginn, mit Ausnahmen, z. B. wegen Kindererziehung
Leistungsnachweisin der Regel nach dem 4. Semester

Kinderbetreuungszuschlag: 160 € pro Kind

Lebst du mit eigenen Kindern unter 14 Jahren im Haushalt, erhöht sich dein BAföG-Bedarf um 160 € pro Monat für jedes Kind (§ 14b BAföG). Leben beide Elternteile zusammen und bekommen beide BAföG, erhält nur einer den Zuschlag. Der Zuschlag wird bei Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet.

Wie viel BAföG gibt es?

Der Höchstsatz liegt aktuell bei 992 € im Monat (mit eigener Wohnung und eigener Kranken- und Pflegeversicherung). Die meisten bekommen weniger, weil eigenes Einkommen sowie das von Eltern oder Partner angerechnet wird. Eine BAföG-Reform ist geplant, nach dem Kabinettsentwurf aber erst ab April 2027 und noch nicht beschlossen.

Wichtig: BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt. Stell den Antrag spätestens in dem Monat, in dem dein Studium beginnt.

Bonus an der FernUni: weniger Gebühren mit BAföG

Wer BAföG für das Semester bekommt, kann an der FernUni Hagen eine Ermäßigung der Beleggebühren beantragen, in Vollzeit bis zu 330 € pro Semester. Mehr dazu in Was kostet die FernUni Hagen?

Häufige Fragen

Gilt die 12-Monats-Grenze für Fernunterricht auch für mein Studium?

Nein. Die Begrenzung betrifft Fernunterricht an Fernschulen (§ 3 BAföG). Wer an einer Hochschule immatrikuliert ist, fällt nicht darunter.

Ich studiere in Teilzeit. Gibt es Alternativen?

Prüfe die Gebührenermäßigung der FernUni (z. B. bei Bürgergeld), Stipendien und die steuerliche Absetzbarkeit: Fernstudium von der Steuer absetzen.

Wer entscheidet verbindlich?

Immer das zuständige BAföG-Amt. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung.

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Stand: 16. Oktober 2026. Beträge können sich durch die geplante Reform ändern.

Quellen

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